Jeden Tag werden wir auf das Thema ABE, ECE und EU Betriebserlaubnis angesprochen, Grund genug für uns hierzu mal ein paar Takte zusammenzufassen um endlich Licht ins Dunkel zu bringen. Was ganz früher der TÜV Prüfbericht war, der allen Produkten beilag, die zur Nachrüstung und Verwendung im Straßenverkehr verkauft wurden ist jetzt der E-Pass. Beim TÜV-Gutachten war nochmals die Vorführung des Fahrzeuges bei einer lokalen Prüfstelle des TÜVs notwendig, was natürlich weitere Kosten und ggf.Nervenzusammenbrüche verursachte. Zwischenzeitlich gab es dann noch die ABE, die allgemeine Betriebserlaubnis. Dies war eine nationale Homologisierung wie die BSAU in England und die DGM Nummer in Italien. Im Zeichen der Europäisierung gilt nun für alle homolgisierten Produkte eine europaweit gültige Norm, der sogenannte E-Pass. Erkennen könnt Ihr solche homologisierten Produkte daran, dass irgendwo ein “e” gefolgt von einer Nummer eingraviert ist. Das Verfahren ist denkbar einfach, einfach das homologisierte Produkt fachgerecht anbauen - und fertig! Keine weitere Vorführung beim TÜV und damit verbundene Kosten notwendig. Häufig ist zu hören, dass ein e- homologisierter Artikel einen gedruckten E-Pass beinhalten und dieser vom Fahrer immer mitgeliefert werden muss. Das stimmt nicht. Viele Hersteller liefern nicht einmal einen gedruckten E-Pass mit sondern kennzeichnen das Produkt lediglich durch die e- Nummer. Lasst Euch also bei einer Verkehrskontrolle von den Polizisten nichts anderes erzählen! Die E-Nummer ist fahrzeugbezogen. Also gilt der E-Pass nur für das jeweilige bei uns im Katalog gekennzeichnete Modell, auch wenn ein anderes Fahrzeug den gleichen Motor verbaut hat. Die Liste der homologisierten Anlagen wird aber immer länger, im Zweifel einfach anrufen!
|