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 | Presseberichte |
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Helmpflicht Quads
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Helmpflicht für Quadfahrer „Vierrad-Mopeds" werden immer beliebter. Es wird Frühjahr, die Zeit der Quads beginnt. Die kleinen Fahrzeuge, die man auch als Moped mit vier Rädern bezeichnen kann, setzen sich besonders im Sport- und Freizeitbereich immer mehr durch. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hat der Gesetzgeber entschieden, dass deren Fahrer einen Helm tragen müssen. Das gilt auch für die dreirädrigen Trikes, sofern deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h übersteigt. Bisher wurden Quadswegen fehlender EG-Typgenehmigung je nach Zulassungsbehörde als „Pkw offen" oder„Zugmaschine" eingestuft und erhielten eine Einzelbetriebserlaubnis. Sie durften ohne Helm beziehungsweise mit oder ohne Sicherheitsgurte gefahren werden. Seit Januar 2006 gilt für Fahrer und Beifahrer von Quads und Trikes generell Helmpflicht,wobei der Helm „geeignet" sein muss. Das sind amtlich genehmigte Schutzhelme mit-ECE-Kennzeichnung sowie Motorradhelme mit ausreichender Schutzwirkung. Nicht erlaubt sind Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahroder Bundeswehr-Stahlhelme. Ausgenommen von dieser Regelung sind Nutzer von Kleintraktoren und leichten Arbeitsmaschinen (Rasenmäher mit Fahrersitz), deren Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h liegt sowie Fahrer und Beifahrer, wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind undbenutzt werden.
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Abgasuntersuchung Quad
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Auch Quads müssen jetzt zum Abgastest Seit rund fünf Monaten (September 2006) gibt es den Abgastest für Krafträder. Zunehmend aber, teilte jetzt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe mit, entstehe Unsicherheit über „das Wer und Wer nicht". Auch Quads und Trikes würden von der, wie es amtlich heißt, „regelmäßigen Überwachung der Abgase von im Verkehr befindlichen Krafträdern" erfasst. Die Untersuchungspflicht gelte zunächst für alle Zulassungspflichtigen Krafträder mit Zwei- oder Vier-Takt- Fremdzündungsmotor und einem Hubraum über 50 Kubik. Die Höchst- geschwindigkeit müsse über 45 Stundenkilometern liegen. Dies gilt für alle Krafträder mit dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 1989 und später. Ausnahmen beträfen unter anderem Krafträder, die als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen zugelassen seien oder Krafträder ohne eigenes amtliches Kennzeichen
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Gutschein
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Günstige Honda-Angebote
Den Führerschein zu machen ist bekanntermaßen teuer. Aus diesem Grund greift der Motorradhersteller Honda den Jugendlichen unter die Arme. Honda möchte ab sofort jungendliche Führerscheinanwärter finanziell unterstützen. 1.000 Euro gibt´s von Honda zum Motorrad-Führerschein dazu, wenn sich die Jugendlichen für eine neue FMX 650 entscheiden. Zusätzlich bietet die Honda Bank eine Finanzierung mit Null Prozent effektivem Jahreszins bei null Euro Anzahlung bis zu 60 Monate für alle Aktionsmaschinen an. Jugendliche die sich nun für den Motorradführerschein und eine Honda FMX 650 entscheiden, sollten sich beeilen, denn dieses Angebot ist limitiert und gilt nur für die ersten 500 Kaufverträge.
1000 Euro für das alte Motorrad Seit Anfang der Saison lockt Honda mit nagelneuen Modellen. Doch was tun wenn die alte Maschine noch in der Garage steht. Dafür hat Honda eine Lösung: Beim Kauf einer neuen CBR 600 RR, wird das alte Motorrad völlig unkompliziert in Zahlung genommen. Dabei erfolgt die Inzahlungnahme um satte 1.000 Euro über dem DAT/Schwacke-Schätzwert (brutto). Einfach beim Honda-Händler vorbei schauen und das Angebot abholen.
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EU-Zulassungsdokumente
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Ab dem 1. Oktober 2005 werden auch in Deutschland die neuen europäischen Zulassungsdokumente eingeführt. Der Kfz-Brief wird zum "EU-Zulassungsdokument Teil II". Durch die Verabschiedung der Richtlinie 1999/31/EG hat die Europäische Union die Vereinheitlichung der Zulassungsdokumente auf den Weg gebracht. Zur Vereinfachung des Verständnisses und der Kontrolle der Bescheinigungen in den Mitgliedstaaten der EU, soll eine Harmonisierung der Gestaltung, des Formats und des Inhalts der neuen Dokumente dienen. So will man erreichen, dass alle in Europa zugelassenen Fahrzeuge ungehindert auf den Straßen der einzelnen Mitgliedstaaten verkehren und auch verkauft werden können. Wer sein Auto nach dem 30. September 2005 zulässt, erhält die neuen Dokumente automatisch. Der deutsche Fahrzeugbrief wird gegen die Zulassungsbescheinigung Teil II, der Fahrzeugschein gegen Teil I getauscht. Nach Auskunft des Kraftfahrtbundesamts soll dieser Dokumententausch kostenlos sein. Einen Zwangsumtausch der Papiere wird es jedenfalls nicht geben, denn diese bleiben gültig.
Teil II der Zulassungsdokumente hat jetzt DIN A4 Format. Unvorteilhaft ist, dass nur noch zwei Halter auf dem Dokument Platz finden. Dabei konnte sich der Datenschutzbeauftragte des Bundes gegen die Wünsche der Industrie durchsetzen. Die Anzahl der Vorbesitzer wird in einem separaten Feld vermerkt. Namentlich ist somit nur noch der direkte Vorbesitzer eingetragen und identifizierbar.
Teil I behält das Format des jetzigen Fahrzeugscheins, wird aber fälschungssicherer. Unter anderem soll Dokumentenfälschern durch eine fort laufende Nummerierung, die bei der Zulassung registriert bzw. dem Fahrzeug zugeordnet wird, das Handwerk gelegt werden. Teil I der Zulassungsdokumente erhält bei der Abmeldung bzw. Stilllegung des Fahrzeugs außerdem nur noch einen entsprechenden Vermerk und wird nicht mehr eingezogen. Dies ist auch notwendig, da der zweite Teil kaum noch technische Daten enthält. An- und Umbauten werden ebenfalls nur noch in Teil II eingetragen. Durch die Neuordnung der Dokumente kommt einer anderen Bescheinigung aus der Fahrzeughomologation ein deutlich höherer Stellenwert zu. Das CoC-Papier (Certification of Conformity) weist seitens des Fahrzeugherstellers nach, dass das einzelne Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften zur EG-Typgenehmigung entspricht und muss ab dem 09. November 2004 jedem Kunden beim Kauf eines Neufahrzeuges ausgehändigt werden. Da die Einführung von Teil II nicht zwingend vorgeschrieben ist und sich an der Neuerung nicht alle EU-Mitgliedstaaten beteiligen, ist es nötig, das CoC-Papier genauso gut aufzubewahren, wie den heutigen Fahrzeugschein. Bei einem Verkauf ins Ausland sollte das CoC-Papier dem neuen Eigner übergeben werden.
Der IVM (Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.) empfiehlt, die Bescheinigung bei der Erstzulassung eines Neufahrzeugs der Zulassungsstelle vorzulegen, da diese wahrscheinlich das Datum der Erstzulassung in Europa auf diesem vermerken wird. Darüber hinaus wird das CoC-Papier für die Kennzeichenzuteilung und die Ausstellung des Teils I bei Leichtkrafträdern benötigt, denn diese Fahrzeuge erhalten nur auf Antrag einen Teil II.
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SAFETY WEEKS und INSPEKTIONS-AKTIONSWOCHEN
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Herbst- und Winterzeit ist Pflegezeit, d.h. längst anstehende Service- und Inspektionsarbeiten sind zu erledigen oder besser noch, erledigen zu lassen. Dafür bietet Ihnen YAMAHA noch bis zum 31. März 2007 einen kostenlosen Check Ihres Fahrzeugs und attraktive Rabatte auf verschiedene Verschleißteile während der
YAMAHA SAFETY WEEKS und INSPEKTIONS-AKTIONSWOCHEN vom 01. Oktober 2006 bis zum 31. März 2007
SAFETY WEEKS: Lassen Sie bei einem teilnehmenden Yamaha-Vertragshändler an Ihrem Motorrad kostenlos Bremsen, Batterie sowie Kette, Zahnkranz und Ritzel überprüfen. Falls es Ersatzbedarf gibt, bekommen Sie einen Preisnachlass von 20% auf die unverbindliche Preisempfehlung. Ein paar beispielhafte Preisvergleiche finden Sie hier und bei Montage durch einen der teilnehmende Händler, gewährt Ihnen dieser obendrein noch 10% Preisnachlass auf den Arbeitslohn (Berechungsgrundlage ist der Stundenverrechnungssatz des betreffenden Händlers). INSPEKTIONS-AKTIONSWOCHEN Falls Sie eine der vorgeschriebenen Inspektionen durchführen lassen wollen, erhalten Sie während der INSPEKTIONS-AKTIONSWOCHEN ebenfalls 20% Rabatt auf Bremsbeläge, Bremsschuhe, Kettenkits und Batterien.Darüber hinaus auch noch auf alle Verschleißteile, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Inspektion stehen, so z.B. Ölfilter, Ablassschraube, Dichtung oder auch Zündkerzen, falls laut Inspektion ein Wechsel ansteht. Dazu finden Sie hier ein paar Rechenbeispiele. Auch hier gewährt Ihnen der teilnehmende Händler einen 10%igen Nachlass auf den Arbeitslohn.
Nutzen Sie diesen Vorteil noch bis 31. März 2007 Schauen Sie einfach, ob Ihr Händler bei den teilnehmenden Yamaha-Vertragshändlern ist und dann nichts wie hin und sich den Vorteil sichern.
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Sachsenring MotoGP 2007
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Ab sofort können Sie bei Ihrem autorisierten YAMAHA Vertragshändler Tickets für den Motorrad Grand Prix auf dem Sachsenring am 13.-15. Juli 2007 bestellen.Zum Preis von 97,- Euro erhalten Sie ein 3-Tages-Ticket für die YAMAHA-Tribüne T8. Vor Ort bekommen Sie dann noch zusätzlich ein kostenloses Promotionpaket. Weitere Informationen wie Zeitplan, Hotels etc zum Sachsenring GP finden Sie unter: www.zmt-andernach.de
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Neue KUNDENSERVICE - HOTLINE!!!
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Telefon 00800-15565500 (kostenlos)
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Konstrukteurs-Titel 2006 für Aprilia
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Aktuelles 250er WM: Konstrukteurs-Titel 2006 für Aprilia Mit dem zweiten Platz von Alex De Angelis sicherte sich Aprilia beim letzten Lauf im japanischen Motegi die Konstrukteurs-Weltmeisterschaft auch in der 250er Klasse. Bei den 125er hatte Aprilia bereits zuvor den begehrten Hersteller-Titel geholt, Aprilia-Pilot Alvaro Bautista gewann mit seinem siebten Saison-Sieg die Achtelliter-WM-Krone 2006. Bei den 250ern liegt Werksfahrer Jorge Lorenzo vor den letzten beiden Rennen 27 Punkte vor seinem Kontrahenten Andrea Dovizioso.
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„Raser" und „Drängler"
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